zurück zur Übersicht

Haut

Laser – Schutz bei kosmetischen Anwendungen wird verbessert


von Dr. med. Christian Merkel|11.12.2019

In der ästhetischen Medizin sind Laser nicht mehr wegzudenken. Das energiereiche Licht wird zur Behandlung von Pigmentflecken, Akne-Narben oder sogar weißem Hautkrebs eingesetzt. Neben Ärzten nutzen aber auch Kosmetikerinnen Lasergeräte, z. B. zur dauerhaften Haarentfernung, Behandlung von Fettgewebe oder Entfernung von Tätowierungen. Dies wird sich in Zukunft jedoch ändern, denn der Gesetzgeber hat eine Verordnung zum Strahlenschutz verabschiedet, die besagt: Die Anwendung von intensiven Lasern ist nur noch in Praxen approbierter Ärzte erlaubt.

Lasersicherheit durch neue Verordnung

In der Regel sind Laser eine sichere Methode, um ästhetische Probleme zu behandeln. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die Geräte sachgemäß und vor allem von einer erfahrenen Fachperson verwendet werden. Bislang konnten Strahlungsquellen (hierzu gehören Laser, hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall) aber von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist. Diese Regelungslücke wird nun geschlossen. Der Grund: Glaubt man einer repräsentativen Umfrage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), sind etwa 18 Prozent der kosmetischen Behandlungen mit starken Lichtquellen mit Langzeitfolgen verbunden. Hierzu zählen z. B. Verbrennungen und daraus resultierende Narben. Bei rund 40 Prozent kam es zusätzlich zu vorübergehenden Nebenwirkungen. Um das erhebliche gesundheitliche Risiko für die zu behandelnde Person zu minimieren, tritt ab Ende 2020 eine neue Verordnung in Kraft. Demnach dürfen Lasergeräte nur noch von Ärztinnen und Ärzten verwendet werden, die über die erforderliche Fort- oder Weiterbildung erlangen.

Fortbildungen zum Thema Lasermedizin

Um die entsprechenden, künftig geforderten Fort- und Weiterbildungen erlangen und auch nachweisen zu können, ist eine dreimonatige Übergangsfrist vorgesehen. Anschließend muss das Wissen mindestens alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Auch heute gibt es bereits Fortbildungen für Ärzte, die Patienten mit Laser behandeln wollen. Wer in seiner Praxis Laser anbietet, braucht z. B. einen Laserschutzbeauftragten. Dieser wird in einem Seminar über die gesetzlichen und physikalischen Grundlagen zur Erzeugung und Wirkung von Laserstrahlung informiert. Im Idealfall finden dabei auch praktische Vorführungen statt oder sogar Hand-on-Trainings, damit die Teilnehmer im Anschluss umgehend mit einem sicheren Einsatz in der Praxis beginnen können.


Dr. med. Christian Merkel

Dr. med. Christian Merkel ist Facharzt für Dermatologie und Allergologie und Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um die Behandlung von Haarausfall.


zurück zur Übersicht

Weitere Beiträge aus dieser Kategorie

Haut

Frühjahrskur für die Haut – und im Badezimmer

Haut

Kontrolliertes Face Lifting und Body Shaping mit Radiofrequenz

Haut

Retinol – der Anti-Aging-Wirkstoff Nr. 1 ist der Superstar in der Augenpflege